Maskenpflicht an Grundschulen ab 22.03.21
Maskenpflicht an Grundschulen ab 22.03.21
aufgrund der aktuellen Entwicklungen wurde von der Landesregierung die Einführung einer Maskenpflicht an den Grundschulen beschlossen.
- Ab Montag, 22.03.21 wird an allen Grundschulen für alle Schüler*innen, Lehrkräfte und die weiteren in der Schule tätigen Personen eine Maskenpflicht eingeführt.
- Die Maskenpflicht gilt im gesamten Schulgelände sowie auch im Unterricht. Alle Personen müssen dann sogenannte OP- oder FFP2-Masken
- In einer Übergangsphase können die Schüler*innen noch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig (von den Erziehungsberechtigten) keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können.
- Während der Pause im Schulhof, also außerhalb des Schulgebäudes im Freien, darf die Maske abgenommen werden, sofern der Abstand zu anderen Personen eingehalten wird.
- Befreiungen von der Maskenpflicht sind nur mit einem ärztlichen Attest möglich.
Bitte helfen Sie auch weiterhin mit, das Infektionsgeschehen möglichst fernzuhalten von unseren Kindern, indem Sie - wie das bisher toll geklappt hat - ihr Kind bei jeglichen Krankheitssymptomen zuhause behalten – vielen Dank!
Bei Fragen oder Anliegen melden Sie sich bitte gerne bei mir – bleiben Sie alle gesund.
